Herzlich Willkommen auf der Homepage Ihres
Ich helfe Ihnen gerne!
ist genau Ihr Ansprechpartner für die Versicherungen, die Sie benötigen.
Eine sichere Zukunft und für den möglichen Schadensfall abgesichert sein – dafür ist der Versicherungsmarkt da. Doch wie finden Sie heraus, welche Verträge langfristig nur den Geldbeutel belasten und welche tatsächlich notwendig sind? Hierbei biete ich Ihnen als Versicherungsmakler eine fachkundige und unabhängige Beratung, die Ihnen weiterhilft.
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie mehr über mein Beratungsfeld und meine Arbeitsweise.
Für eine Zusammenarbeit ist mir gegenseitiges Vertrauen sehr wichtig.
Lernen Sie mich deshalb in einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Gespräch kennen und klären Sie erste Fragen.
Definition Versicherungsmakler | Definition Finanzberater |
Diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. | Diese Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. |
Der Versicherungsmakler hat eine spezielle qualifizierte Ausbildung absolviert. | Diese Berufsbezeichnung setzt keine spezielle Ausbildung oder Qualifikation voraus. |
Der Versicherungsmakler unterliegt dem § 93 HGB und ist dadurch gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln. | Der Finanzberater unterliegt keinem §. Jeder dt. Bundesbürger dürfte sich Finanzberater nennen |
Der Versicherungsmakler ist der Sachverwalter des Kunden und steht mit ihm auf Augenhöhe. Er vertritt dessen Interesse gegenüber der Versicherungsgesellschaft nach Kundenwunsch und dessen finanziellen Möglichkeiten | Der Finanzberater berät die Kunden im Interesse seines Auftraggebers (Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen). |
Der Versicherungsmakler ist unabhängig, agiert in geordneten finanziellen Verhältnissen und hat eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung vorzuweisen. | Der Finanzberater ist selbstständig oder angestellt. Die selbstständigen Finanzberater sind häufig vertraglich an ihre Anbieter gebunden und handeln dann auch in deren Interesse. |